Von Dr. Judith Lubjuhn-Fischer
Die neue Gebührenordnung ist nun schon fast 1 Jahr gesetzliche Grundlage der tierärztlichen Abrechnung. Und wie jeder gemerkt hat: es ist tatsächlich Alles teurer geworden.
Und derzeit schießen sie wie Pilze aus dem Boden: Anbieter von Tierkrankenversicherungen.
Und nicht nur die Breite der Anbieter, sondern auch die Palette der Angebote ist deutlich breiter und größer geworden. Da stellt sich die Frage: braucht es eine Tierkrankenversicherung? Wenn ja: was sind die Kriterien für eine Versicherung?
Vorweg sei gesagt: ich bin Tierarzt (ja, ich verwende das grammatikalische Geschlecht und gendere nicht) und kein Vermittler von Tierkrankenversicherungen. Deswegen gibt es hier einen Überblick und keine Empfehlung.
Versicherungen gibt es -wie bereits geschrieben- in Hülle und Fülle. Dabei unterscheidet man in der Regel zwischen reinen Operationskostenversicherungen und einer Kombination mit einer Krankenversicherung.
Operationskostenversicherung (OP-Versicherung) für Haustiere
Fangen wir mit den OP-Versicherungen an:
Eine Operation wird es mittlerweile nur im mindestens mittleren bis oberen dreistelligen Bereich geben (Warum das so ist, darauf gehe ich in einem weiteren Artikel ein) - und das für den Fall, dass es sich um eine geplante Operation ohne Komplikationen handelt.
Notoperationen nachts, an Wochenenden und Feiertagen, ggf. sogar in einer Tierklinik mit nachfolgend benötigtem stationären Aufenthalt können sich locker im 4-stelligen Bereich abspielen. Und das ist lediglich die Operation, nicht die Nachsorge und berücksichtigt auch keine eventuellen und nicht planbaren Komplikationen wie Wundinfektionen oder Ähnliches.
Ein tierärztlicher Kollege hat das einmal so formuliert: "Wenn man irgendwo 10.000 – 15.000€ auf einem Konto liegen hat, die für sonst nichts benötigt/verplant sind, braucht man keine Operationskostenversicherung".
Natürlich kann man sich mit der Anschaffung eines Hundes ein Konto anlegen und monatlich darauf einsparen. Wenn der Hund allerdings im ersten Lebensjahr bereits eine Notoperation benötigt, hat man das Geld dafür höchstwahrscheinlich noch nicht zusammengespart.
Eine sogenannte Krankenversicherung deckt in der Regel die normale tierärztliche Versorgung ohne Operationen ab, je nach Tarif inklusive Zeckenprophylaxe und Wurmkur sowie Impfungen.
Kombinierte Versicherungen deckt sowohl eine Krankenversicherung als auch eine Operationskostenversicherung ab.
Worauf sollte man nun grundsätzlich achten?
Die meisten OP-Versicherungen decken die Untersuchungen vor der Operation sowie die postoperative Versorgung bis zu 10 Tage nach der OP ab.
Hierbei gibt es einige Altersgrenzen (Junghunde und Welpen sind meist vollumfänglich abgedeckt, bei älteren Hunden gibt es oft Einschränkungen).
Meist haben OP-Versicherungen eine Karenzzeit von 1-5 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes werden nur unplanbare Notoperationen übernommen.
Oftmals sind von solchen Versicherungen Kastrationen ausgeschlossen, es sei denn aus medizinischer Notwendigkeit (Gebärmutterentzündung bei der Hündin, Hodentumor beim Rüden). Kaiserschnitte bei Zuchthunden werden von vielen Versicherungsunternehmen ebenfalls nicht übernommen, auch sind viele rassebekannte Erberkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Hier gilt es die Versicherungsbedingungen genau zu studieren.
Krankenversicherungen für Haustiere
Bei Krankenversicherungen gelten je nach Vertragsbedingungen ebenfalls Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
Hier haben die Versicherungsunternehmer oftmals im Angebot ein sogenanntes Jahresbudget für tierärztliche Leistungen und Medikamente.
Wenn der Vierbeiner z.B. eine schwere Infektion hat, weiterführende Untersuchungen wie Blutanalysen und Ultraschall sowie mehrere Tage Infusionen benötigt, kann man sein Jahresbudget schon zu Beginn des Versicherungsjahres ausreizen.
Es gibt Versicherungen die direkt mit dem Tierarzt abrechnen, bei anderen muss man in Vorkasse gehen und im Anschluss die Rechnung bei der Versicherung einreichen um die Rechnung erstattet zu bekommen.
Welche Art der Versicherung für Sie in Frage kommt, bei welcher Gesellschaft Sie sie abschließen und welchen Tarif Sie wählen, diese Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen. Aber eines gilt: Lesen sie die Versicherungsbedingungen genau durch! Sollten sich daraus Fragen ergeben, können Sie sich gerne an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Aber: wir sind keine Versicherungsmakler und verkaufen oder vermitteln keine Versicherungen.
Dr. Judith Lubjuhn-Fischer, Michelstadt, September 2023
Auf die Artikel des Blogs können Sie jederzeit und ohne meine Erlaubnis verlinken oder ihn auf z.B. Facebook teilen. Jegliche Vervielfältigung oder Nachveröffentlichung, ob in elektronischer Form oder im Druck, kann nur mit meinem schriftlich erteilten Einverständnis erfolgen. Ist die Nachveröffentlichung von mir genehmigt, darf der jeweilige Artikel in keinerlei Art und Weise verändert werden. Verboten sind Weglassungen, Hinzufügungen oder Hervorhebungen. Eine Umwandlung in andere Dateiformate wie PDF ist nicht gestattet. In Printmedien sind dem Artikel die vollständigen Quellenangaben inkl. meiner Praxis-Homepage beizufügen, bei Online-Nachveröffentlichung ist zusätzlich ein anklickbarer Link auf meine Praxis-Homepage oder den Original-Artikel im Blog nötig